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Thema Freilauffläche
Benutzungsbedingungen für Freilauf
Liebe Hundebesitzer!
Diese Freilauffläche wurde aus Spenden finanziert und steht Hundebesitzern zur Benutzung in der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli zur Verfügung. Die Benutzung ist kostenpflichtig. Die Benutzungsgebühr beträgt 20,- € und ist an die Gemeinde Salzhausen, Konto 403 313 1800 bei der Volkbank Nordheide (BLZ 240 603 00) zu entrichten. Benutzungsberechtigte erhalten einen Ausweis, der für Kontrollen bereitzuhalten ist.
Bitte leisten Sie einen Beitrag zum Erhalt der Einrichtung. Beachten Sie daher bitte die folgenden Benutzungsbedingungen. Nur so kann die Anlage mit den geringen Mitteln unterhalten und Störungen benachbarter Grundstücke vermieden werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Benutzungsbedingungen:
Auf der Freilauffläche gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ankommende Benutzer haben die Nutzung mit anwesenden Benutzern abzusprechen. Dieses gilt besonders für aggressive und bissige Hunde sowie für läufige Hündinnen. Gegebenenfalls ist ein Maulkorb anzulegen. Sollte eine gemeinsame Nutzung des Platzes nicht möglich sein, ist die Beendigung der vorherigen Benutzung abzuwarten. Für den aktiven Nutzer gilt in einem solchen Fall die max. Nutzungsdauer von 15 Minuten.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf benachbarte Grundstücke an der Freilauffläche. Außerhalb der Fläche sind Hunde vorsorglich an der Leine zu führen. Das Betreten privater Grundstücke ist unbedingt zu vermeiden.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass weder private Grundstücke noch davor liegende Straßenseitenräume durch Kot verschmutzt werden. Hunde sollten sich nur auf der Freilauffläche lösen. Der Hundekot ist dann in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Seitens der Gemeinde Salzhausen wird keine Haftung übernommen. Die Benutzer haben eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Die Freifläche darf nur benutzt werden, wenn Hundehalter in der Lage sind Ihren Hund zu führen, sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Nachts ist die Anlage geschlossen. Lärm ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Für alle bei der Benutzung entstehenden Schäden haftet der Benutzer. Schäden sind umgehend der Gemeinde Salzhausen mitzuteilen.
Die Anleinpflicht für Hunde nach '' 33 Abs. 1 Nr. 1. b) des Nieders. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung ist für die umzäunte Freilauffläche aufgehoben. Andere gesetzliche Vorschriften sowie behördliche Anordnungen, z.B. eine spezielle Hundehaltung betreffend, gelten auch auf der Freilauffläche uneingeschränkt.
Gemeinde Salzhausen
Der Gemeindedirektor
Quelle: http://www.salzhausen.de